ACHTUNG: Veränderte Öffnungszeiten im Dezember 2024: Dienstag bis Donnerstag und Sonntag: 10 bis 15 Uhr. Freitag und Samstag: 14 bis 18 Uhr. Wir bitten um Verständnis.

Bereits ausgebuchte Bergwerksführungen in den kommenden Wochen: Mi 04.12. 13 Uhr | Do 05.12. 10, 13 und 15 Uhr | Fr 06.12. 10, 13 und 15 Uhr | Sa 07.12. 10, 13 und 15 Uhr | So 08.12. 10, 13 und 15 Uhr | Mi 11.12. 10, 13 und 15 Uhr | Fr 13.12. 10, 13 und 15 Uhr | Sa 14.12. 10, 13 und 15 Uhr | So 15.12. 13 und 15 Uhr | Mi 18.12. 13 Uhr | Do 19.12. 13 Uhr | Fr 20.12. 10, 13 und 15 Uhr | Sa 21.12. 10, 13 und 15 Uhr | So 22.12. 10 Uhr. Wir bitten um Verständnis und begrüßen Sie gern zu unseren anderen Führungszeiten! Glück Auf!

Unsere Öffnungszeiten an Feier- und Zwischentagen: 23. bis 25.12.: geschlossen. | 26. bis 29.12.: Bergwerksführungen um 10, 13 und 15 Uhr, Museum geöffnet von 10 bis 15 Uhr. | 31.12. und 01.01.: geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr! Glück Auf!

Haus- und Besucherordnungen

Die Haus- und Besucherordnungen dienen dem Schutz von Personen und Objekten auf dem gesamten Gelände der Zinngrube und sind für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes erkennen Sie unsere Besucherordnungen sowie alle weiteren zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Allgemeine Haus- und Besucherordnung

  1. Den Hinweisen und Anweisungen des Museumspersonals sind unbedingt Folge zu leisten.
  2. Das Leitungswasser in den Wasch- und Toilettenräumen ist kein Trinkwasser.
  3. In allen Gebäuden des Besucherbergwerkes besteht striktes Rauchverbot.
  4. Besuchern in alkoholisiertem oder anderweitig nicht zurechnungsfähigem Zustand ist das Betreten des Museums sowie die Teilnahme an Führungen nicht gestattet.
  5. Der Zutritt zu den Ausstellungsräumen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die gelösten Eintrittskarten sind nur am jeweiligen Lösungsstag gültig.
  6. Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben oder einem Mitarbeiter der Zinngrube auszuhändigen.
  7. Bei Auftreten von Personen- oder Sachschäden sind diese sofort dem Museumspersonal zu melden. Später erhobene Ansprüche können nicht anerkannt werden. Für Schäden an Personen und Objekten haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  8. Das Fotografieren für private Zwecke ist nur ohne Blitzlicht erlaubt. Für eine gewerbliche Nutzung ist im Vorfeld eine Foto- bzw. Drehgenehmigung bei der Museumsleitung zu beantragen

Besucherordnung Mineralogisches Museum und Außengelände über Tage

  1. In den Ausstellungsräumen ist größtmögliche Ruhe zu bewahren.
  2. Die Ausstellungsräume und der Kassenbereich sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
  3. Das Betreten der Ausstellungsräume ist nicht gestattet mit großen/sperrigen Gegenständen (z.B. Koffer, Pakete, Rucksäcke, Sportgeräte), sowie mit Tieren (mit Ausnahme von Blindenführhunden).
  4. Es ist untersagt, die Räume, Einrichtungsgegenstände und Ausstellungsstücke zu berühren, zu beschmutzen oder zu beschädigen, im Ausstellungsbereich zu essen, Getränke zu sich zu nehmen sowie mit offenem Feuer umzugehen. Sämtlicher Müll ist nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  5. Das Betreten der abgesperrten Bereiche in der Außenanlage ist streng verboten!
  6. Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten der Ausstellungsräume nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Kleine Kinder sind an der Hand zu führen.
  7. Schulklassen dürfen nur als geschlossene Gruppe unter Leitung und Aufsicht eines Lehrers oder anderer verantwortlicher Begleiter die Ausstellungsräume besuchen. In der Regel sollte dabei die gängige Klassenstärke nicht überschritten werden.

Besucherordnung Bergwerk

  1. Die Teilnahme an Führungen erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung und Vermerk auf einer Seilfahrtsmarke.
  2. Über eventuell bestehende Höhen- oder Raumangst haben Besucher die Mitarbeiter der Zinngrube vor Beginn der Führung zu informieren.
  3. Das Mindestalter für die Erlebnisführung (2,5 h) beträgt 10 Jahre. Für die Touristikführung (1,5 h) gilt ein Mindestalter von 6 Jahren, wenn pro Kind eine erziehungsberechtigte Person oder eine vom Erziehungsberechtigten beauftragte Person an der Führung teilnimmt.
  4. Bei Befahrungen von Schülergruppen der Altersklassen zwischen 10 und 16 Jahren beaufsichtigt zusätzlich mindestens eine erziehungsberechtigte Begleitperson (Lehrer, Elternteil) die Gruppe. Bei Befahrungen von Schülergruppen der Altersklasse zwischen 6 und 9 Jahren ist für jeweils fünf Schüler eine Begleitperson (z.B. Lehrer, Elternteil) notwendig.
  5. Als Schutzbekleidung stehen je nach Art der Führung Gummistiefel und Umhänge/Overalls zur Verfügung. Für die Touristikführung ist festes Schuhwerk ausreichend. Der Schutzhelm ist während der gesamten Führung durchgehend zu tragen!
  6. Geleuchte werden je nach Notwendigkeit und Verfügbarkeit ausgegeben.
  7. Für verschmutzte Kleidung oder verlorene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Jeder Besucher erhält bei Bedarf einen verschließbaren Kauenhaken und ist dazu angehalten, eventuell gefährdete Gegenstände (z.B. Schmuck) vor der Führung abzulegen und selbstständig zu verwahren.
  8. Das Hinauslehnen bzw. Hinausgreifen aus dem Fördergutträger während der Seilfahrt bzw. den Mannschaftswagen während der Grubenfahrt ist verboten.
  9. Die Führungsgruppe bleibt während der gesamten Dauer der Führung geschlossen auf dem vorgegebenen Besucherweg und an den einzelnen Stationen zusammen. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Zinngrube ist unbedingt Folge zu leisten!
  10. Jeder Besucher hat sich entsprechend der herrschenden Bedingungen im Bergwerk (Stolpergefahr, Rutschgefahr, Stoßgefahr für Kopf und Körper) umsichtig und vorausschauend zu verhalten.

Wird wiederholt gegen die Besucherordnungen oder Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt auf dem Museumsgelände untersagt und ein generelles Hausverbot erteilt werden.

Erik Ahner (Betriebsleiter)

Januar 2023